Garantie:

+ Festsitzender Zahnersatz (Brücken, Kronen, Füllungen) 5 Jahre
+ Teilprothesen 5 Jahre
+ Implantate 5 Jahre
+ Totalprothesen 5 Jahre

Ausschluss von Garantieleistung:

Bei sämtlichen Arbeiten, die als Nachbehandlung zu betrachten sind: z.B. Entfernung einer Naht nach einer Operation oder die Unterfütterung einer Prothese. Bei Provisionen können keine Garantieansprüche akzeptiert werden.

Garantieumfang:

+ Zahnbehandlung und Prothetik
+ Ev. Übernahme der Reisekosten (nach Absprache mit Swiss Med)

Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:

+ Bei vernachlässigter Mundhygiene
+ Bei Nichtbefolgen ärztlicher Anweisungen
+ Bei natürlichem Abbau des Zahnhalteapparates, bzw des Kieferknochens
+ Bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
+ Bei größer Gewichts Ab- bzw Zunahme binnen kurzer Zeit
+ Bei Vorliegen eine Allgemeinerkrankung, die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat (z.b. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zytostatischer Therapie
+ Für Provisorien können wir keine Garantieleistungen übernehmen
+ Nachbehandlungen, z.B. die Entfernung einer Naht nach der Operation oder Unterfütterung einer Prothese gelten nicht als Garantieleistungen.
+ bei Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine mindestens (einmal jährlich)

Geltendmachung von Garantieleistungen

Bei Geltendmachung von Garantieleistungen ist vorerst die Swiss Med zu konsultieren.
Zusammen mit unseren Zahnärzten wird abgeklärt, ob es sich tatsächlich um eine umfangreiche Wiederherstellung des Zahnersatzes handelt, die einen erneuten Besuch beim Zahnarzt in Ungarn erfordert

Zahnregulierung!
 
400 EUR
 
350 EUR
 
swissmed deutsch swissmed english swissmed deutsch swissmed english swissmed magyar